Die Tücken des Online-Tickets

Konzert, Theater, Museum, Flug und Bahnfahrt – das sind nur einige Beispiele dafür, dass Veranstalter Online-Tickets anbieten, die man direkt aufs Smartphone bekommt. Das ist bequem und spart Papier, birgt aber auch Risiken.

Der Klassiker ist ein leerer Akku im Smartphone oder kein Empfang, so dass das Ticket nicht vorgezeigt werden kann. Auf dem Flugplatz können Reisende zum Glück trotzdem mit Pass oder Personalausweis einchecken und bekommen ein ausgedrucktes Ticket zum Vorzeigen, manchmal allerdings gegen Gebühr. Daher kann es sinnvoll sein, das Ticket vorsichtshalber vor der Reise doch auszudrucken.

Im Zug oder im Bus sieht es etwas anders aus: Wer hier sein Online-Ticket nicht vorweisen kann, gilt als Schwarzfahrer, kann es aber nachreichen. Bei der Deutschen Bahn geht das in den Reisezentren oder online. Die Bearbeitungsgebühr ist deutlich geringer als die Strafe fürs Schwarzfahren. Tipp: Tickets offline auf dem Handy speichern, dann ist wenigstens schlechter Empfang kein Problem.

Schwieriger ist es bei Tippfehlern im Namen oder Zahlendrehern im Datum etwa bei Flug- und Hotelbuchungen, die auf dem kleinen Smartphone-Display leicht übersehen werden können. Dann bleibt häufig nur die Stornierung. Wer den Vertrag wegen Irrtums anfechten will, sollte sich dringend einen Anwalt nehmen. Gut, wenn man in der Situation eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Fragen Sie Ihren Anwalt!

Quelle: Ergo

Kontakt

CAV Versicherungsmakler GmbH
Embser Landstr. 31
28832 Achim

Tel.: 04202-910071
Fax: 04202-910073

E-Mail: service@cav-versicherungsmakler.de

Neuigkeiten